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AGB

§ 1 – Anwendungsbereich der AGB
§ 1.1 Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie Natallia Wagner und dem Klienten im Sinne der §§ 611 ff BGB.

 

§ 1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des HPP annimmt und sich zum Zwecke der Therapie an mich wendet. 

 

 § 1.3 Der HPP ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die den HPP aufgrund seiner Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch des HPP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, erhalten.

 

§ 2 – Inhalt und Zweck des Behandlungs- oder Beratungsvertrages
Der HPP erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Diagnose und Therapie beim Klienten anwendet. Dabei können außer den wissenschaftlich anerkannten auch solche psychotherapeutischen Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativmedizin folgen.

 

§ 3 – Mitwirkung des Klienten
Der Klient ist verpflichtet, die für die Anamnese und Diagnose erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und lückenlos zu erteilen, anderenfalls ist der HPP berechtigt, die Behandlung abzubrechen. Die Auskunftspflicht umfasst auch die gegenwärtige Postanschrift und eine gültige E-Mail-Adresse.

 

§ 4 – Vergütung des HPP

§ 4.1  Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung/Beratung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 60 bis 100 €- je 60 Minuten und 1 bis 2 €je 1 Minute. Der Klient entscheidet die Höhe nach seinen finanziellen Möglichkeiten und dem Behandlungserfolg eigenverantwortlich. 15 Minuten Erstgespräch sind kostenlos. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker  findet keine Anwendung. Das Honorar ist unmittelbar nach jeder Sitzung in bar und bei Seminaren im Vorfeld per Überweisung zu zahlen. Dies ist verbindliche Anmeldung, und wird nur in Form von Gutscheinen verrechnet.

 

§ 4.2  Eine Rechnung enthält keinerlei Aussagen über die Art oder den Umfang einer Erkrankung.

 

§ 4.3  Atteste und Stellungnahmen sind kostenpflichtig.

 

§ 4.4 Wird ein vereinbarter Termin seitens des Klienten nicht 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, wird von dem HPP ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Diese entspricht 60% des vereinbarten Honorarsatzes.

 

§ 5 – Erstattungen durch Dritte

§ 5.1 Generell werden die anfallenden Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entsprechende Sonderregelungen sind von dem Klienten mit seiner Krankenversicherung selbst zu klären. 

 

§ 5.2 Eine Kostenübernahme von privaten Krankenversicherungen oder Zusatztarifen zur Krankenversicherung ist vom Klienten im Vorfeld zu klären.

 

§ 5.3 Der Klient/Patient ist nach § 4 generell verpflichtet die vollen Kosten in Vorleistung selbst zu entrichten. Eine Verrechnung durch den HPP mit dem Erstatter direkt erfolgt nicht!

 

§ 6 – Vertraulichkeit der Behandlung
Der HPP behandelt die Daten des Klienten absolut vertraulich und erteilt Auskünfte bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.

 

§ 7 – Rechtliche Hinweise
§ 7.1 Es erfolgt weder eine Verschreibung von Medikamenten noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

 

§ 7.2 Behandlungs- und beratungsrelevante persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Klienten werden in einer Kartei erhoben und gespeichert.

 

§ 7.3 Der Klient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzen kann. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der HPP dies dem Klienten unverzüglich mitteilen.

 

§ 7.4 Der Klient wurde darüber aufgeklärt, dass Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

 

§ 7.5 Verweigert der Klient auf Anraten des HPP eine fachärztliche Konsultation ist der Behandlungsvertrag beendet und die bist zu dem Zeitpunkt angefallenen Kosten sind vollumfänglich zu tragen.

 

§ 7.6 Relevante Gesetze und Bestimmungen: HPG, Betreuungsgesetz, Bayerischen PsychKHG

 

§ 8 – Unstimmigkeiten haben Vorrang!

Sollte der Klient Unstimmigkeiten bezüglich Behandlungsvertrag oder AGB anmahnen sollte dies  gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich. Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

 

§ 9 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages oder AGB insgesamt nicht berührt. Die ungültige Bestimmung sollte durch eine ersetzt werden, die dem Sinn nach der ungültigen Bestimmung entspricht.

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